Plattform für Abwärme gemäß §17 Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Für welche Unternehmen ist die Plattform für Abwärme verpflichtend?

Im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) werden in §16 und §17 die Forderungen festgelegt, die Unternehmen in Bezug auf Abwärme erfüllen müssen:

  • EntstehendeAbwärme ist nach dem Stand der Technik zu vermeiden und die anfallende Abwärme auf den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren
  • Anfallende Abwärme durch Maßnahmen und Techniken zur Energieeinsparung durch Abwärmenutzung wiederverwenden
  • Nutzungsmöglichkeiten der Abwärme auf dem Betriebsgelände sowie bei externen Dritten müssen einbezogen werden
  • Alle Unternehmen, die einen jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre Jahre von über 2,77 Gigawattstunden haben
  • Die Daten sind bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) in die Plattform für Abwärme einzutragen – erstmalig ab 01.01.2025
  • Die Daten sind bis zum 31. März eines jeden Jahres zu übermitteln und die übermittelten Informationen bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren

Welche Informationen sind in die Plattform für Abwärme einzutragen?

Die folgenden Informationen sind in Bezug auf die im Unternehmen anfallende unmittelbare Abwärme zu geben:

  1. Name des Unternehmens
  2. Adresse des Standortes oder der Standorte, an dem die Abwärme anfällt
  3. die jährliche Wärmemenge und maximale thermische Leistung
  4. die zeitliche Verfügbarkeit in Form von Leistungsprofilen im Jahresverlauf
  5. die vorhandenen Möglichkeiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung
  6. das durchschnittliche Temperaturniveau in Grad Celsius

Welche Daten sind konkret erforderlich?

Unternehmen und Standorte

Das Unternehmen muss sowohl den Namen, als auch die Adresse(n) des Standortes/der Standorte angeben, an dem/denen Abwärmepotentiale vorliegen. Darüber hinaus werden auch die Kontaktdaten einer mit dem Verfahren bevollmächtigten Person(en) im Unternehmen abgefragt:

  • Name des Unternehmens
  • Adresse des Standortes oder der Standorte, an dem die Abwärme anfällt
  • Bevollmächtigte Person(en)

Jährliche Wärmemenge

Die jährliche Wärmemenge [kWh/a] ist ein Maß dafür, wie viel Energie innerhalb eines Kalenderjahres von einem Abwärmepotential an die Umwelt abgegeben wird. Sie ist ein zentraler Kennwert, mithilfe dessen interessierte Dritte die „Qualität“ und Nutzbarkeit eines Abwärmepotentials für sich einschätzen können.

Werte für die jährliche Wärmemenge eines Abwärmepotentials sollten im Rahmen eines fortgeschrittenen Energiemanagementsystems regelmäßig berechnet und aufgezeichnet oder im Rahmen eines Energieaudits ermittelt werden. Plausible Schätzungen sind zulässig.

Von der Meldepflicht ausgenommen sind Standorte, in denen die Summe der Abwärmemengen der Abwärmepotentiale unwesentlich ist . Als unwesentliche Abwärmemenge ist eine Abwärmemenge von unter 800.000 kWh pro Jahr am Standort festgelegt (Standortschwelle).

Von der Meldepflicht ausgenommen sind Anlagen, die keine wesentlichen Mengen an Abwärme erzeugen. Dabei ist die Abwärme aus mehreren Anlagen, die in einem abwärmeführenden Medium zusammengeführt wird, als die Abwärme aus einer Anlage zu betrachten. Als unwesentliche Abwärmemenge von Anlagen (Anlagenschwelle) ist festgelegt:

  • Abwärmemenge unter 200.000 kWh pro Jahr
  • Anlagen, die weniger als 1.500 Betriebsstunden zur Verfügung stehen

Maximale thermische Leistung (Wärmestrom)

Die maximale thermische Leistung/ der Wärmestrom beschreibt, wie viel Wärme ein Potential pro Zeiteinheit maximal abgeben kann. Dabei wird explizit auf das Maximum (Nennleistung) abgestellt, nicht auf die durchschnittliche thermische Leistung im Betrieb. Auch hier sind plausible Schätzungen zulässig.

Leistungsprofil

Für die Nutzbarkeit entstandener Abwärme durch Dritte ist die zeitliche Verfügbarkeit eines der wesentlichen Kriterien. Eine gleichzeitig verlaufende Wärmeproduktion und -nachfrage bedeutet eine direkte Nutzung, während ein asynchron verlaufender Prozess mittels Speicherung überbrückt werden muss oder eine Nutzung ganz ausschließt.

Das Leistungsprofil eines Abwärmepotentials setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Durchschnittliche (thermische) Leistung je Monat
  • Durchschnittliche tägliche Verfügbarkeit
  • Verfügbarkeit der Abwärme am Wochenende oder Wochenendstille
  • Zeitraum, an dem die Wärme täglich (in der Regel) zur Verfügung steht
  • Art des Abwärmepotentials – geführte Abwärmequelle oder diffuse Abwärmequelle

Eine geführte Abwärmequelle liegt vor, wenn die Abwärme technisch kanalisiert wird. D.h. sie wird vom Ort der Entstehung zum Ort der Abgabe an die Umwelt in einem Medium abgegrenzt transportiert bzw. geleitet. Wird dabei die Abwärme aus mehreren Abwärmequellen in einem Medium zusammengeführt, so werden diese Abwärmequellen zusammen als eine einzige Abwärmequelle betrachtet.

Als diffuse Abwärmequelle wird eine Abwärmequelle bezeichnet, bei der die in der Abwärme enthaltene Energie direkt an die Umgebung oder Umwelt freigesetzt wird. Es findet keine technische Leitung oder ein angelegter Transport der Wärme vom Entstehungsort weg statt. Eine diffuse Abwärmequelle kann grundsätzlich auch mehrere Medien umfassen. Als häufigste Art diffuser Abwärme kann Strahlung genannt werden.

Vorhandene Möglichkeiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung

Die Übergabe der Wärme bzw. der thermischen Energie an einen Wärmeabnehmer ist in der Regel abhängig von dem Transportmedium und dessen Eigenschaften. Es ist anzugeben, welche Möglichkeiten zur Regelung des Abwärmepotentials vorhanden sind:

  • Temperatur als Steuerung der Temperatur der Abwärme
  • Druck als Steuerung des Volumenstroms des abwärmeführenden Mediums
  • Einspeisung als technische vorhandene Einrichtung zur Auskopplung von Abwärme aus dem Abwärmepotential und Einspeisung in ein bestehendes Netz (z.B. vorhandener Anschluss an eine Wärmeleitung)

Durchschnittliches Temperaturniveau

Das durchschnittliche Temperaturniveau [°C] beschreibt das arithmetische Mittel der Temperatur des Abwärmepotentials über das vergangene Kalenderjahr. Phasen, in denen keine Abwärme entsteht (z. B. aufgrund einer Wartung oder einer außerplanmäßigen Unterbrechung der Produktion, aber auch im regulären Betriebsablauf), sind nicht in die Berechnung miteinzubeziehen. Maßgeblicher Messpunkt ist hierbei der Punkt am Übergang der Abwärme an die Umwelt. Die Temperatur ist als absoluter Wert zu betrachten, unabhängig von äußeren Faktoren wie beispielsweise der Außenlufttemperatur.

    Ermittlung von Abwärmepotentialen mit isoportal

    Liegt an einem Betriebsmittel Abwärmepotential vor, so wird dies bereits bei der Eintragung in die Datenbank berücksichtigt. Betriebsmittel mit Abwärmepotential werden anschließend einer gesonderten Analyse unterzogen und die abwärmebeeinflussenden Parameter ermittelt und eingetragen:

    • Obere Temperatur des Abwärmepotentials (Abwärmequelle)
    • Untere Temperatur des aufnehmenden Mediums (Abwärmesenke)
    • Austauschfläche
    • Wärmeübergangsart
    • Abwärmenutzungsdauer

    Aus den Eingabeparametern werden die physikalischen Größen thermische Leistung (Wärmestrom) und Wärmemenge berechnet.

    Zu den Ergebnissen von Energieaudits nach  EN 16247-1 oder Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 gehört auch die Analyse der Abwärmepotentiale im Unternehmen.

    Im Anschluss erfolgt für die wesentlichen Abwärmepotentiale die Eingabe der erforderlichen Meldedaten in das Portal für Abwärme.

    Abwärmeanalyse erfassen