Energiegesetzgebung – Aktuell

Kurzliste der derzeit gültigen Forderungen – Stand: 01.10.2025

  • Energieeffizienzgesetz (EnEfG, Deutschland) — Pflicht für Energiemanagementssysteme ab Schwellenwert.
    Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch > 7,5 GWh pro Jahr (Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre) sind verpflichtet, ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) einzurichten und zu betreiben; außerdem sind Maßnahmenlisten, Wirtschaftlichkeitsbewertungen und Umsetzungspläne vorzuhalten/ggf. zu veröffentlichen. BAFA-Merkblatt

  • Energieaudits (umgesetzt durch das EDL-G / BAFA-Regelungen) — große Unternehmen, nicht KMU.
    Nach der bisherigen EDL-G-Regelung müssen Nicht-KMU / große Unternehmen turnusmäßig (in der Regel alle 4 Jahre) ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen; klassische KMU im Sinne der EU-Definition sind hiervon in der Regel ausgenommen. (BAFA-Informationen zu Durchführung und Anforderungen). BAFA-Energieaudit

  • EU-Energy Efficiency Directive (Recast≡Neufassung, Umsetzung durch Mitgliedstaaten).
    Die überarbeitete EED verpflichtet die Mitgliedstaaten, umfassende Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen, enthält Fristen und Pflichten zur Durchführung von Energieaudits/Einführung von EnMS für bestimmte Unternehmen sowie verbindliche Einsparziele. Für einige Verpflichtungen gelten konkrete Fristen (z. B. Fristen im Zuge der Recast-Umsetzung: erste Energieaudits und EnMS-Fristen Mitte/Ende 2026–2027, national umsetzbar). KMU sind teils ausgenommen, können aber durch nationale Schwellenregelungen betroffen sein. Europäisches Parlament

Veröffentlichung und Fristen von Umsetzungsplänen

  • Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh sind verpflichtet, spätestens binnen drei Jahren konkrete, durchführbare Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen.

  • Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahme nach DIN EN 17463 (ValERI) nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt, jedoch begrenzt auf Maßnahmen mit einer Nutzungsdauer von maximal 15 Jahren.

  • Die Frist beginnt mit Abschluss der Re-Zertifizierung oder der Verlängerungseintragung.

  • Quellen: EnEfG, §9, BAFA Merkblatt EnEfG

SEU Schwelle & Verbesserung der organisationsbezogenen EnPI

  • Die Festlegung der SEU soll es der Organisation ermöglichen, ein schwerpunktorientiertes Energiemanagement zu etablieren. Die Kriterien zur systematischen Festlegung der SEUs legt die Organisation selbst fest.

  • SEUs sind Energieeinsätze mit erheblichem Energieverbrauch und/oder erheblichem Potenzial zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung:
    • Identifizieren der Großverbraucher, z.B. 60-70 Prozent des Energieeinsatzes, damit die Auswahl repräsentativ ist.
    • Verbraucher mit erheblichem Energieeinsparpotenzial, um „low hanging fruits“ mit maximalem Erfolg zu erzielen.
  • Neben EnPIs für die SEUs sind Kennzahlen für die Organisation als Ganzes erforderlich, denn der Adressat aller Anforderungen der ISO 50001:2018 ist „die Organisation”, die eine Verbesserung ihres Systems und ihrer Leistung zu erzielen und zu erfassen hat. Die organisationsbezogenen Kennzahlen müssen eine generelle Trendentwicklung liefern.
  • Quellen: Bestimmung und Darstellung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung nach ISO 50001; DIN EN ISO 50001, 3.5.6

Anmerkungen / Hinweise zur Praxis

  • KMU im klassischen Sinn (EU-Definition: <250 Mitarbeitende / <50 Mio. € Umsatz) sind häufig von der Audit-Pflicht ausgenommen, aber Verbrauchsschwellen und sektorale Sonderregeln können trotzdem Pflichten auslösen (z. B. bei sehr hohem Energieverbrauch trotz kleiner Mitarbeiterzahl).

  • Fristen und Details (z. B. genaue Umsetzungsfristen, Melde-/Publikationspflichten, Ausnahmeregelungen wie 90-%-Regelungen bei EnMS) werden laufend durch BAFA-Merkblätter und das EnEfG präzisiert — deshalb empfehlenswert, die BAFA-Merkblätter und das EnEfG-Gesetzestextdokument konkret nachzulesen.

Aufgabenliste Energieeffizienz & Gesetzliche Pflichten für KMU

1. Grundlegende Prüfung (Bestandsaufnahme)

  • Verantwortlich: Geschäftsführung / Energiemanagement-Beauftragter

  • Frist: sofort / jährlich wiederholen

  • Aufgaben:

    • Unternehmensgröße prüfen (KMU vs. Nicht-KMU nach EU-Definition).

    • Jahresenergieverbrauch der letzten 3 Jahre ermitteln (Summe aller Energieträger in kWh / GWh).

    • Prüfen, ob Schwelle 7,5 GWh/a überschritten wird (relevant für EnEfG).

    • Falls Rechenzentrum oder energieintensiver Betrieb: prüfen, ob Sonderregelungen greifen.

Check: Dokumentation der Einstufung (KMU oder nicht, Energieverbrauch).

2. Pflichten nach EnEfG (Deutschland)

  • Verantwortlich: Energiemanagement-Beauftragter / Technikleitung

  • Fristen:

    • Bei Verbrauch > 7,5 GWh/a: Einführung Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder EMAS → unverzüglich starten, da Nachweispflicht gilt.

    • Erste Veröffentlichung von Energieeinsparplänen: ein Jahr nach Überschreiten der Schwelle.

  • Aufgaben:

    • Energiemanagementsystem aufbauen oder bestehendes System prüfen.

    • Energieverbrauch erfassen (Zählerkonzept, Monitoring-Systeme).

    • Liste wirtschaftlich sinnvoller Effizienzmaßnahmen erstellen.

    • Einsparziele und Umsetzungsplan veröffentlichen (öffentlich zugänglich oder in Portalen, z. B. BAFA).

Check: Energiemanagementsystem zertifiziert oder in Umsetzung, Maßnahmenplan erstellt und veröffentlicht.

3. Energieauditpflicht nach EDL-G (nur Nicht-KMU)

  • Verantwortlich: Externer Energieauditor + interne Energiebeauftragte

  • Frist: alle 4 Jahre (letzter Audittermin als Startpunkt)

  • Aufgaben:

    • Falls Unternehmen kein KMU ist → Audit nach DIN EN 16247-1 verpflichtend.

    • Bericht bei BAFA vorlegen.

    • Maßnahmenplan erstellen, intern dokumentieren.

Check: Auditbericht und BAFA-Bescheinigung liegen vor.

4. EU-Energy Efficiency Directive (Recast, EED)

  • Verantwortlich: Geschäftsführung / Nachhaltigkeitsbeauftragter

  • Fristen (voraussichtlich, nationale Umsetzung prüfen):

    • 11.10.2026: Erste verpflichtende Energieaudits für betroffene Unternehmen.

    • 11.10.2027: Einführung von Energiemanagementsystemen für bestimmte Unternehmen.

  • Aufgaben:

    • Nationale Umsetzungsgesetze verfolgen (z. B. BAFA, BMWK).

    • Frühzeitig Energiemanagement und Reporting an EU-Vorgaben ausrichten.

Check: Roadmap für EU-Vorgaben erstellt, Fristen im Unternehmenskalender.

5. Dokumentations- & Nachweispflichten

  • Verantwortlich: Energiemanagement-Beauftragter

  • Fristen: laufend / jährliche Updates

  • Aufgaben:

    • Energieberichte erstellen (Verbrauch, Einsparmaßnahmen, Fortschritte).

    • Abwärmenutzung dokumentieren (falls relevant).

    • Nachweise für Behörden/BAFA bereithalten.

    • Öffentliche Berichterstattungspflichten beachten (z. B. Veröffentlichung von Einsparplänen).

Check: Dokumentationsordner vollständig, jährliches Update erfolgt.

Zusammenfassung der nächsten Schritte

  • Energieverbrauch prüfen (7,5 GWh-Grenze)

  • Einstufung als KMU oder Nicht-KMU klären

  • Falls > 7,5 GWh/a → EnMS oder EMAS einführen

  • Fristen aus EED (2026/2027) einplanen

  • Dokumentation & Nachweise vorbereiten