Allgemeine Geschäftsbedingungen für SaaS-Verträge über die Bereitstellung von Software – AGB
Stand: April 2024
Zwischen
dem im SaaS-Vertrag genannten Auftraggeber
– nachfolgend Kunde genannt –
und Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Hans Redmann, Im Ländchen 59a, DE 41844 Wegberg
– nachfolgend Anbieter genannt –
1. Vertragsgegenstand, Art und Umfang der Leistung
1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software „isoportal“ – nachfolgend Software genannt – durch den Kunden gemäß der aktuellen Softwarebeschreibung auf www.isoportal.one.
1.2 Die Software wird vom Anbieter als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
1.3 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
1.4 Der Anbieter stellt dem Kunden die Nutzung der Software am Routerausgang des jeweiligen Rechenzentrums („Übergabepunkt“) zur Verfügung. Der Leistungsumfang der Software zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt sich aus der Website „isoportal.one/Applikationen“. Die Software verbleibt jederzeit auf dem Server des Anbieters. Der Anbieter schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergangspunkt und den IT-Systemen des Kunden. Es obliegt dem Kunden, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software am Übergabepunkt und ihrer Nutzung zu schaffen.
1.5 Die Software „isoportal“ wurde mit der Portalsoftware „Intrexx“ der Intrexx GmbH entwickelt. Es wird auf die gültigen Lizenzbedingungen hingewiesen, die in der jeweils gültigen Fassung unter www.intrexx.com abrufbar sind.
1.6 Der Anbieter wird die Software immer in der aktuellen Version anbieten. Der Anbieter wird den Kunden vor dem Zeitpunkt eines Updates auf das Update hinweisen. Die Aktualisierung der Software erfolgt nur im Zeitraum zwischen 22:00 und 6:00 Uhr oder am Wochenende, wenn sie für den Kunden zumutbar ist. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Software während eines laufenden Aktualisierungsvorgangs zur Verfügung zu stellen.
2. Zugriffsberechtigung, Registrierung
2.1 Der Kunde darf von maximal so vielen Arbeitsplätzen gleichzeitig auf die zur Verfügung gestellte Software zugreifen, wie im SaaS-Vertrag vereinbart.
2.2 Der Kunde erhält für jeden der im SaaS-Vertrag vereinbarten Benutzer – folgend Nutzer genannt – eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einer Benutzerkennung und einem Passwort. Das Passwort kann durch die Nutzer geändert werden, wobei Passwörter aus mindestens acht Zeichen, zusammengesetzt aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen, bestehen müssen. Der Kunde darf Benutzerkennung und Passwort nur den berechtigten Personen mitteilen und ist ansonsten zur Geheimhaltung verpflichtet.
3. Zustandekommen des Nutzungsvertrags
3.1 Indem sich der Interessent auf der Website „isoportal.one/Kontakt“ mit seinem Namen, seiner E-Mail und seiner Telefonnummer registriert, gibt er eine Anfrage auf Abschluss eines SaaS-Vertrags ab.
3.2 Der Anbieter prüft die entsprechende Anmeldung. Nach positiver Prüfung wird dem Interessenten kurzfristig das gewünschte Angebot an die E-Mail der Registrierung übersandt. Mit Zugang des unterschriebenen Angebots gilt der SaaS-Vertrag als geschlossen.
3.3 Kunde kann jede rechtliche Organisation sein. Bei verbundenen Unternehmen sind für jedes rechtlich selbständige Unternehmen mindestens 5 Full-User-Lizenzen (Named-User-Lizenzen) zur Nutzung der Software isoportal zu erwerben.
3.4 Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, Interessenten ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen und keinen SaaS-Vertrag abzuschließen.
4. Schulungen, bereitgestellte Inhalte
4.1 Der Anbieter stellt den Nutzern ein Handbuch zu der Software im Portal unter „Hilfe“ zur Verfügung. Zudem bietet er kontinuierlich OnlineSchulungen („Webinare“) oder Vor-Ort-Schulungen („Seminar vor Ort“) an, die auf der Website „isoportal.one/demo-buchen“ gebucht werden können.
4.2 Mit der Nutzung der Software werden umfangreiche Inhalte – z.B. Integriertes-Management-Handbuch (Muster), Interessierte Parteien, Externe & interne Themen, Aspekte zur Bewertung von Chancen & Risiken, Rechtskataster, Pflichtenregister, Kompetenzfelder, Kompetenzprofile, Kriterienfelder zur Kunden- und Lieferantenzufriedenheit, Auditkriterien (Option), Energieeinsparpotenziale (Option) oder sonstige Beste-Praxis-Empfehlungen – zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Inhalte kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
4.3 Mit der Auslieferung der Software kann der Kunde die Inhalte ändern, löschen oder ergänzen und ist dafür selbst verantwortlich.
4.4 Für die in der Applikation KONFORM bereits enthaltenen Vorschriften kann ein Rechtsänderungsdienst abonniert werden. Die Dienstleistung gilt auch für vom Kunden ergänzte Vorschriften, solange dies Gesetze oder Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrecht), Richtlinien oder Verordnungen der Europäischen Union, Vorschriften Regeln und Informationen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Publikationen) sowie Technische Regeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind.
Die Dienstleistung erfolgt monatlich per E-Mail an ausgewählte Named User im Unternehmen. Es wird über aktuell geänderte Vorschriften mit Hinweisen auf deren Änderungen informiert. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Inhalte kann jedoch keine Haftung übernommen werden..
4.5 Während der Inbetriebnahmephase der Software können bestimmte kundenspezifische Anpassungen gemäß „Inbetriebnahme-Checkliste“ vorgenommen werden. Die Anpassungen sind während der Inbetriebnahmephase für den Kunden kostenlos. Nach der Inbetriebnahmephase, die 1 Monat nach Freischaltung endet, können Anpassungen gemäß der jeweils aktuell gültigen Dienstleistungssätze vorgenommen werden.
5. Geistiges Eigentum, Urheberrechte und Schutz von Know-how
5.1 Die Software enthält Links zu Inhalten fremder Anbieter. Für diese Inhalte ist allein der jeweilige Anbieter verantwortlich. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden diese Links umgehend entfernt.
5.2 Soweit die Inhalte der Software nicht vom Betreiber erstellt wurden (Deep Links), werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um entsprechende Benachrichtigung. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden diese Links umgehend entfernt.
5.3 Alle in der Software verwendeten Namen, Warenzeichen und Bezeichnungen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der eingetragenen Eigentümer.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen
6.1 Für die Leistungen zahlt der Kunde das vereinbarte Entgelt in Euro. Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Das Entgelt versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
6.2 Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Sollte beim Kunden ein Zahlungsverzug eintreten, der länger als 20 Tage anhält, dann informiert der Kunde den Anbieter darüber, um Folgekosten durch Zahlungserinnerungen auf beiden Seiten zu vermeiden. In Fällen, in denen der Kunde den Anbieter darüber nicht in Kenntnis setzt, wird der Anbieter jegliche Gebühren aus Verzugszinsen oder Inkassokosten an den Kunden weiter berechnen.
6.3 Der Kunde ist mit der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form (z. B. als PDF-Dokument per E-Mail) einverstanden. Verlangt der Kunde die Zusendung der Rechnungen per Post, kann der Anbieter hierfür ein Entgelt verlangen.
7. Vertragslaufzeit, Basislizenzen, Kündigung
7.1 Der SaaS-Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Das Datum der Vertragsunterzeichnung gilt als Stichtag für weitere Regelungen. Mit Vertragsunterzeichnung erwirbt der Kunde 5 bzw. 10 Full-User-Lizenzen (Named-User-Lizenzen) zur Nutzung der Software isoportal. Bei Vertragsunterzeichnung werden die folgenden Informationen an unseren Vertragspartner Intrexx GmbH weitergegeben: Firmenname mit vollständiger Adresse, Ansprechpartner mit Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
7.2 Die Mindestlaufzeit des SaaS-Vertrags beträgt 36 Monate bis zum Stichtag der Vertragsunterzeichnung.
7.3 Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus zum Stichtag.
7.4 Der SaaS-Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Kalendermonate, solange er nicht von einer Seite fristgerecht oder fristlos gekündigt wurde.
7.5 Der SaaS-Vertrag kann schriftlich durch einen der Vertragspartner spätestens mit einer Frist von 6 Monaten zum Stichtag gekündigt werden.
7.6 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon in Verzug gerät und das Entgelt auch nach Mahnung nicht innerhalb angemessener Frist zahlt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt und/oder ein solches Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
7.7 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
8. Vertragserweiterung, optionale Lizenz-Pakete, Kündigung
8.1 Der Kunde kann jederzeit weitere optionale Lizenz-Pakete (Named-User-Lizenzen) bestellen. Weitere Lizenzen verlängern die Mindestlaufzeit des SaaS-Vertrags um ein weiteres Jahr, falls weniger als 1 Jahr Restlaufzeit des SaaS-Vertrags besteht. Voraussetzung ist eine entsprechende Anzahl von Intrexx-Lizenzen.
8.2 Die Mindestlaufzeit der optionalen Lizenz-Pakete beträgt 12 Monate. Sie kann mehr als 12 Monate betragen, um die Lizenzlaufzeit mit der Vertragslaufzeit zu synchronisieren.
8.3 Die erste Laufzeit der optionalen Lizenz-Pakete bis zum nächsten Stichtag wird anteilig zum Zeitpunkt der Nachbestellung in Rechnung gestellt.
8.4 Die optionalen Lizenz-Pakete verlängern sich automatisch um jeweils 12 Kalendermonate, solange sie nicht von einer Seite fristgerecht – spätestens mit einer Frist von 6 Monaten zum Stichtag – oder fristlos gekündigt wurden.
8.5 Wird der SaaS-Vertrag gekündigt, enden sämtliche Lizenzen mit Wirkung zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
9. Nutzungsrechte, Art und Umfang der Leistung
9.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
9.2 Soweit die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des SaaS-Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des SaaS-Vertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1 Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
10.2 Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
10.3 Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Softwarebeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
10.4 Soweit der Kunde dem Anbieter geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er dem Anbieter sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Kundenmaterialien besitzt, um dem Anbieter die entsprechenden Rechte einzuräumen.
10.5 Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Datenspeicherung, Datensicherung, Datensicherheit
11.1 Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
11.2 Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
11.3 Dem Kunden steht ein Speicherkontingent von 10 GB ohne Aufpreis zur Verfügung. Darüber hinaus genutzter Speicher ist gemäß dem Preisverzeichnis in der jeweils aktuellen Fassung zu vergüten.
11.4 Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server.
12. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz
12.1 Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
12.2 Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
13. Datenschutz, Auftragsdatenverarbeitung
13.1 Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung („AV-Vertrag“) abzuschließen.
13.2 Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung auf www.isoportal.one.
14. Verfügbarkeit der Software, Service Level Agreement
14.1 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
14.2 Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
14.3 Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel. Der Anbieter kann mit Zustimmung des Kunden auch außerhalb der in den genannten Wartungszeiträumen (siehe Abschnitt 1.6) die Leistungserbringung zur Durchführung von Wartungsarbeiten für einen im Voraus festgelegten Zeitraum unterbrechen. Diese Zeiträume bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote unberücksichtigt. Der Kunde wird die Zustimmung nur verweigern, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse vorliegt.
14.4 Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht vorliegt (z.B. Zahlungsverzug, Lizenzverletzung) oder liegt ein solcher Verstoß bereits vor, ist der Anbieter berechtigt, die Nutzungsmöglichkeit der Software teilweise oder vollständig ohne Ankündigung bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Nutzung durch den Kunden zu sperren
15. Support
15.1 Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Softwarebeschreibung nicht erfüllt.
15.2 Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
15.3 Die Meldung erfolgt per E-Mail und nur zu den üblichen Bürozeiten (montags bis freitags von 10.00 bis 17.00 Uhr).
16. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
16.1 Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
16.2 Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
16.3 Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
16.4 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
17. Vertraulichkeit
17.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
17.2 Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer, wenn sie der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten, allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden, der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
17.3 Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer überdauern das Ende dieser Vereinbarung.
18. Übertragung der Rechte und Pflichten
18.1 Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
19. Rechtswahl, Gerichtsstand
19.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird Wegberg vereinbart.