Nachhaltigkeit mit CO2-Footprint erreichen

Zusammenfassung

In Deutschland und der EU gibt es inzwischen weitreichende verbindliche Regeln zur Ermittlung und Berichterstattung von CO₂-Emissionen durch bestimmte Unternehmen – vor allem im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Daneben existieren auch weitere (teilweise sektorspezifische) Berichtspflichten und starke Argumente, warum selbst nicht verpflichtete Unternehmen CO₂-Footprints erstellen sollten.

Kategorie Verpflichtend? Relevanz für CO₂
Große EU-Unternehmen (CSRD-Schwellen) ✔ Ja Nachhaltigkeitsberichte inkl. Emissionen
Kapitalmarktorientierte KMU ✔ Ja (mit Staffelung) Berichterstattung nach ESG/ESRS
Kleine/mittlere Unternehmen (KMU) ❌ Nicht direkt Strategisch sinnvoll, häufig von Kunden gefordert

 

Verpflichtete Unternehmen – Wer muss Emissionen ermitteln?“

EU-weit: Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, EU-Richtlinie 2022/2464) erweitert die bislang geltende Berichtspflicht deutlich. Sie ist seit Januar 2023 in Kraft und gilt gestaffelt ab Geschäftsjahren 2024–2028. Unter die CSRD fallen grundsätzlich Unternehmen mit Sitz oder wesentlicher Präsenz in der EU, die bestimmte Größen- bzw. Kapitalmarktkriterien erfüllen:

Große Unternehmen
Unternehmen gelten als groß, wenn mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • ≥ 250 Mitarbeitende

  • Bilanzsumme ≥ 25 Mio. €

  • Nettoumsatz ≥ 50 Mio. €
    → Diese müssen Nachhaltigkeits- und CO₂-bezogene Daten erfassen und berichten.

Börsennotierte Unternehmen (inkl. kapitalmarktorientierte KMU)
Auch kleinere börsennotierte Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sind Teil der Berichtspflicht.

Nicht-EU-Unternehmen
Unternehmen mit erheblichem EU-Umsatz (€150 Mio.+) und einer EU-Tochter oder Zweigniederlassung müssen berichten, auch wenn der Hauptsitz außerhalb der EU liegt.

Was müssen verpflichtete Unternehmen berichten?

Angaben zu CO₂ / Greenhousegas (GHG)

Verpflichtete Unternehmen müssen ihre Treibhausgasemissionen systematisch erfassen und berichten. Fokus liegt auf:

  • Scope 1: Direkte Emissionen (z. B. Energieverbrauch eigener Anlagen, Fuhrpark)

  • Scope 2: Indirekte Emissionen aus zugekaufter Energie (z. B. Strom)

  • Scope 3: Indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette (z. B. Lieferanten, Kunden)
    → Diese Scope-Emissionen sind Teil der CSRD-Berichterstattung (gemäß ESRS, z. B. Standard E1 „Klimawandel“).

Neben CO₂-Emissionen müssen Unternehmen u. a. zu Informationen berichten:

✔ Klimarisiken & Chancen
✔ Strategien zur Emissionsreduktion
✔ Energieverbrauch und Emissionsziele
✔ Einhaltung Umweltstandards

Warum lohnt sich der Footprint auch für nicht verpflichtete Unternehmen?

Auch für Unternehmen ohne direkte gesetzliche Pflichten kann die Erfassung des CO₂-Footprints – sei es als Corporate Carbon Footprint (CCF) oder Product Carbon Footprint (PCF) – strategisch sinnvoll sein:

Markt- und Kundenanforderungen

Viele größere Kunden verlangen Emissionsdaten von ihren Lieferanten, um eigene Berichtspflichten zu erfüllen oder Klimaziele einzuhalten.

Wettbewerbsvorteil & Reputation

Nachhaltige Produkte und transparente CO₂-Daten können Vertrauen bei Geschäftspartnern, Investoren und Endkunden schaffen und die Marke stärken.

Effizienz & Kostenreduktion

Der Footprint hilft, Emissionstreiber zu erkennen, Energie- und Ressourceneffizienz zu verbessern und damit Kosten zu senken.

Zukunfts- und Risikomanagement

Frühzeitiges Erfassen erleichtert spätere gesetzliche Compliance und bereitet auf mögliche verpflichtende Standards für KMU vor.

Produktinnovationen

Ein PCF liefert wertvolle Einblicke in Lebenszyklus-Emissionen von Produkten und unterstützt Ökodesign und nachhaltige Produktentwicklung.

Projektablauf mit isoportal – unterstützte Standards

Mit isoportal können CO2-Footprints einfach und schnell ermittelt werden. Dies gelingt, da bereits über 800 Emissionsfaktoren aller Branchen und Emissionsarten integriert sind.

So unterstützen wir Sie im Projektverlauf:

  1. Festlegung des Geltungsbereichs
  2. Analyse der Produktlebenszyklen für die wesentlichen Produktgruppen
  3. Datenerfassung der zutreffenden Emissionsfaktoren
  4. Berichterstellung und Präsentation der Ergebnisse

Die benötigten Daten/Mengen ermitteln Sie einfach durch Abfrage Ihrer Datenbanksysteme, z.B. ERP-System oder Warenwirtschaftssystem. Nach dem Pilotprojekt können Sie die Daten/Mengen selbst aktualisieren und jährlich entsprechende Berichte erstellen.

Auch wenn nicht gesetzlich verpflichtend, orientiert sich isoportal an etablierten Standards wie:
Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) für CCF/PCF.

ISO 14064 – Normenreihe zur Treibhausgasberichterstattung.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Orientierung für (zukünftige) Pflichtreportings.